
Forschung und Entwicklung
Viele Unternehmen entwickeln neue Produkte, Verfahren und Software, ohne die Förderung dafür zu nutzen. Wir machen Ihre Entwicklungsarbeit förderfähig sichtbar.
Steuerliche Förderung für jede Branche.
Die Forschungszulage fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben unabhängig von Branche, Unternehmensgröße und Gewinnsituation. Sie wird mit der Steuer verrechnet oder ausgezahlt.
- 25 % der förderfähigen Aufwendungen, für KMU auf Antrag 35 %
- Bemessungsgrundlage ab 2026 bis 12 Mio. EUR je Wirtschaftsjahr
- Auch für bereits laufende Vorhaben und für Auftragsforschung
Stand: 10/2026. Maßgeblich sind das Forschungszulagengesetz in der jeweils gültigen Fassung und der Bescheid. Die steuerliche Umsetzung stimmen wir mit Ihrer Steuerberatung ab.

Was als Forschung und Entwicklung gilt
Gefördert werden Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Entscheidend ist nicht die Branche, sondern das technische Risiko des Vorhabens.
Neuartig
Das Vorhaben zielt auf neue Erkenntnisse oder eine deutliche Weiterentwicklung über den Stand der Technik hinaus.
Ungewiss
Ergebnis und Lösungsweg stehen zu Beginn nicht fest. Es gibt technische Hürden, die erst im Vorhaben gelöst werden.
Systematisch
Das Vorhaben ist geplant, budgetiert und dokumentiert. Ergebnisse sind nachvollziehbar und übertragbar.
Zwei Stufen bis zur Forschungszulage
Vorhaben identifizieren und abgrenzen
Im Workshop mit Ihrer Entwicklung bestimmen wir, welche Arbeiten förderfähig sind, und grenzen sie vom Tagesgeschäft ab.
Bescheinigung bei der BSFZ
Wir erstellen die Vorhabenbeschreibung für die Bescheinigungsstelle Forschungszulage. Sie prüft, ob es sich um ein FuE-Vorhaben handelt.
Aufwände ermitteln
Wir strukturieren Personalaufwände, Eigenleistungen und Auftragsforschung und richten eine projektbezogene Zeiterfassung ein.
Antrag beim Finanzamt
Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres wird die Zulage beim Finanzamt beantragt. Die Unterlagen bereiten wir mit Ihrer Steuerberatung vor.

Zuschüsse für Entwicklungsprojekte
Neben der Forschungszulage gibt es Zuschussprogramme von Bund, Ländern und EU für Entwicklungsprojekte, oft auch im Verbund mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Hier gilt: Der Antrag muss vor Projektbeginn gestellt werden.
Wir prüfen, ob Zuschuss oder Forschungszulage der bessere Weg ist und wie sich beide ohne Doppelförderung kombinieren lassen.
Unsere Einordnung ersetzt keine steuerliche Beratung. Für die steuerliche Behandlung der Zulage ist Ihre Steuerberatung zuständig.
Prüfen Sie Ihre Entwicklungsvorhaben
In einem kurzen Gespräch klären wir, welche Ihrer laufenden und geplanten Vorhaben für die Forschungszulage in Frage kommen.