
Energieberatung und Energieeffizienz
Wir verbinden die geförderte Energieberatung mit der Investitionsförderung. So wird aus dem Beratungsbericht ein Maßnahmenplan mit belastbarer Finanzierung.
Energiekosten senken. Pflichten erfüllen.
Steigende Energiepreise, CO₂-Kosten und gesetzliche Vorgaben machen Energieeffizienz zur Führungsaufgabe. Eine fundierte Energieberatung zeigt, wo die Einsparung liegt und welche Maßnahme sich zuerst rechnet.
Transparenz
Wir erfassen Verbräuche, Anlagen und Gebäude und zeigen, wo Energie verloren geht. Grundlage sind Messwerte, keine Pauschalen.
Pflichten
Größere Unternehmen unterliegen Vorgaben aus dem Energiedienstleistungsgesetz und dem Energieeffizienzgesetz. Wir prüfen, was für Sie gilt.
Umsetzung
Wir priorisieren Maßnahmen nach Wirtschaftlichkeit und Förderfähigkeit und begleiten die Investitionsförderung bis zum Nachweis.

Beratung, Konzept und Förderantrag aus einer Hand
- Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme: Energieaudit nach DIN EN 16247, Energieberatung nach DIN V 18599 und Contracting-Orientierungsberatung.
- Einsparkonzepte: Nachweis der Energie- und CO₂-Einsparung als Voraussetzung für die Investitionsförderung, etwa bei der Elektrifizierung von Maschinen.
- Transformationskonzepte: Fahrplan zur Treibhausgasneutralität Ihres Unternehmens oder Standorts.
- Investitionsförderung: Antragstellung für Effizienzmaßnahmen, zum Beispiel Querschnittstechnologien, Prozesswärme, Mess- und Regeltechnik sowie Anlagenoptimierung.
Von der Bestandsaufnahme zur Investition
Förderantrag für die Beratung
Vor Beginn der Beratung stellen wir den Antrag beim BAFA. Erst nach Eingang des Zuwendungsbescheids startet die Beratung.
Bestandsaufnahme vor Ort
Wir erfassen Gebäude, Anlagen, Prozesse und Verbrauchsdaten gemeinsam mit Ihren Verantwortlichen.
Analyse und Maßnahmen
Wir bewerten Einsparpotenziale, Investitionskosten und Amortisation und priorisieren die Maßnahmen.
Bericht und Förderstrategie
Sie erhalten einen förderfähigen Abschlussbericht und eine Empfehlung, welche Maßnahme mit welchem Programm umgesetzt wird.
Investitionsförderung
Für die Umsetzung stellen wir den Förderantrag und begleiten Sie bis zum Verwendungsnachweis.
Relevante Programme im Überblick
| Programm | Fördergeber | Gegenstand |
|---|---|---|
| Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) | BAFA | Zuschuss zur Beratung: Energieaudit, Energieberatung für Nichtwohngebäude, Contracting-Orientierungsberatung. Förderquote 50 % der förderfähigen Beratungskosten, je Modul mit Höchstbetrag. |
| Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) | BAFA, KfW | Investitionen in Querschnittstechnologien, Prozesswärme aus erneuerbaren Energien, Mess- und Regeltechnik, Anlagenoptimierung sowie Transformationskonzepte |
| Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) | BAFA, KfW | Sanierung und Neubau von Nichtwohngebäuden auf Effizienzgebäude-Niveau |
Stand: 10/2026. Die EBN-Richtlinie ist nach unserem Kenntnisstand bis 31.12.2026 befristet. Die geförderte Beratung setzt eine Listung der Beraterin oder des Beraters in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes voraus. Für Unternehmen ist die Förderung in der Regel eine De-minimis-Beihilfe. Verbindlich sind Richtlinie und Zuwendungsbescheid.
Starten Sie mit einer geförderten Energieberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage, stellen den Förderantrag und planen die Beratung so, dass die Ergebnisse direkt in die Investitionsförderung übergehen.